Richtlinien für die Förderung von Kleinstprojekten

Die Deutschen Vertretungen fördern eine kleine Anzahl ausgewählter Projekte der ländlichen Entwicklung mit dem Ziel, den ärmsten Bevölkerungsschichten zu helfen.

Das Formular für die Einreichung von Anträgen für die Förderung von Kleinstprojekten finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite, folgende Grundregeln sollten bitte auch beachtet werden:

Kinder in der Viva Village Kindertagesstätte (Mamelodi) Bild vergrößern Kinder in der Viva Village Kindertagesstätte (Mamelodi) (© Deutsche Botschaft Pretoria) Der Förderungsbeitrag beträgt maximal 8,500 EUR (ca. 80 000 ZAR), nur in gut begründeten Ausnahmefällen sind höhere Beträge möglich.  Der Projektträger muss auch einen eigenen Beitrag liefern und entweder einen Anteil der Projektkosten selbst aufbringen oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellen (Selbstprojekthilfe).

Zur Prüfung benötigen die Vertretungen ein Income & Expenditure Statement. Die Selbstbeteiligung kann auch durch die aktive Mithilfe der Bevölkerung bei der Durchführung des Projekts erbracht werden. Personalkosten, Verwaltungs- und Reisekosten, laufende Kosten (Wasser, Strom) können nicht übernommen werden.

Die Massnahmen sollen in sich geschlossene Projekte darstellen, ohne wiederkehrende Verpflichtung. Der Beitrag der Vertretungen muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden. Keine Teilfinanzierung von Projekten, an denen mehrere Geber beteiligt sind, oder die von anderen deutschen Stellen wie z.B. der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) finanziert werden.

Kleinstprojekte sollen durch einen lokalen Träger betreut werden oder nach Übergabe von den Nutznießern selbst fortgeführt werden. Projekte können nur einmal finanzielle Unterstützung von den Deutschen Vertretungen empfangen.

Folgende Informationen sollten aus dem Antrag klar ersichtlich sein:

  • Wer führt die Kleinstmaßnahme durch?
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Voraussichtlicher Durchführungszeitraum
  • Finanzierung, Kostenvoranschläge von zwei unterschiedlichen Anbietern; wenn dies nicht möglich ist, muss dies begründet werden
  • Benennung möglicher Folgekosten, Träger oder Nutznießer müssen in der Lage sein, die Kosten zu tragen

Folgende Maßnahmen kommen nicht in Betracht:

  • Förderung von Einzelpersonen oder bereits privilegierten Gruppen
  • Unternehmensförderung
  • Maßnahmen mit einer Wirksamkeitsdauer von weniger als zwei Jahren
  • Maßnahmen, die den polizeilichen oder militärischen Bereich betreffen
  • Maßnahmen, die bereits von der Bundesregierung gefördert werden
  • Informationsbroschüren
  • Finanzierung von Landkauf

Wegen der hohen Anzahl von eingehenden Anträgen müssen Sie bitte davon ausgehen, dass wenn Sie nach ungefähr 4 Monaten noch keine Rückmeldung erhalten haben, Ihr Vorhaben leider nicht gefördert werden konnte.

Kleinstprojekte

Microfinance application form

Guidelines for Microfinance application

Kleinstprojekt Viva Village in Mamelodi

Kinder in der Viva Village Kindertagesstätte (Mamelodi)

Die Deutsche Botschaft fördert eine Kindertagesstätte der Viva Foundation im Township Mamelodi in Pretoria.