Reisen mit Heimtieren

Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen der EU-Verordnung [EG] Nr. 998/2003. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Reisen mit Tieren Bild vergrößern Reisen mit Tieren (© picture-alliance/dpa) Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der Europäischen Union. 

Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein. 

Für die Durchführung und Überwachung dieser neuen Europäischen Verordnung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Darüber hinaus benötigen Sie einen Heimtierausweis, mit dem die Identität Ihres Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann.

Mehr Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutzes

Regelungen zur Einreise mit Heimtieren in die EU

Der Heimtierausweis für Reisen innerhalb der EU

Reisen mit Heimvögeln

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