Der „Consumer Protection Act“- Verbraucherschutz in Südafrika

Der Consumer Protection Act (CPA), welcher verspätet zum 01.04.2011 in Kraft getreten ist, wird Südafrikas Verbraucherschutz modernisieren und ausbauen. Er definiert weitreichende neue Verbraucherrechte und hat zur Einrichtung der Nationalen Verbraucherschutzkommission geführt.

Die Verbraucherrechte Südafrikas waren bislang in mehreren Gesetzen geregelt. Diese verlieren mit Einführung des CPA ihre Gültigkeit. Der neue CPA bündelt alle bisherigen Verbraucherrechte in einem Gesetz und fügt einige neue Regelungen hinzu. Er betrifft alle Werbeaktionen, Güterverkäufe- und Bereitstellungen in Südafrika.

Die ordentliche Implementierung und Durchführung des CPA wird von der neu gegründeten Verbraucherschutzkommission überwacht. Diese ist gleichzeitig die oberste Anlaufstelle für Beschwerden.

Straßenszene Bild vergrößern Straßenszene (© dpa/picture-alliance) Ein wichtige Neuerung des CPA ist die Erweiterung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. So müssen ab dem 01.10.2011 Lebensmittel ab einem  GVO-Gehalt von 5% gekennzeichnet werden. Lebensmittel, die nicht auf ihren GVO-Gehalt gestestet wurden, müssen dann mit der Aufschrift: „May contain genetically modified ingredients“ versehen werden. 

Im Bereich der Textilprodukte hat der CPA ebenfalls neue Etikettierngsregeln eingeführt. Waren, deren komplette Herstellungskette in Südafrika liegt, dürfen nun die Aufschrift „Made in South Africa“ tragen. Produkte, die aus importierten Materialien in Südafrika gefertigt wurden, müssen mit der Aufschrift „Produced in South Africa from imported materials“ versehen werden.

Auch bei befristeten Verträgen wurde durch den CPA die Position der Verbraucher gestärkt. Es obliegt nun dem Anbieter, den Verbraucher 40-80 Tage vor Ablauf des Vertrages schriftlich über dessen Terminierung, Kündigungsmodalitäten und etwaige Verlängerungen der Laufzeit zu unterrichten. Verträge können sich darüber hinaus bei ausbleibender Kündigung nicht mehr um ihre bisherige Laufzeit verlängern. Eine maximale Verlängerungsdauer von einem Monat wird durch den CPA festgeschrieben.

Es ist davon auszugehen, dass der CPA und seine Durchführungsbestimmungen auch weitreichende Folgen für die Agrar-und Ernährungswirtschaft Südafrikas haben werden.

Consumer Protection Act [pdf, 612,3k]

© Deutsche Botschaft Pretoria

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