Wussten Sie schon, dass ... ?
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Nationalflagge der Republik Südafrika
(© picture-alliance/dpa)
...die südafrikanische Arbeitslosenversicherung, der Unemployment Insurance Fund (UIF), Angestellte versichert, die mindestens 24 Stunden pro Monat einer Arbeit nachgehen, und auch Hausangestellte, Saisonarbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst einschließt? Ausnahmen bestehen für Selbstständige, Angestellte im öffentlichen Dienst mit einer Arbeitszeit unter 24 Stunden pro Monat, Arbeitsmigranten und Beziehende staatlicher Sozialleistungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 1 Prozent des Bruttolohns in den UIF ein. Zusätzlich zahlt der Staat 25 Prozent des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils (bis maximal 7 Millionen Rand pro Jahr).
© Deutsche Botschaft Pretoria