Reisepässe und konsularische Angelegenheiten
Willkommen bei der Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Vertretungen. Auf den folgenden Seiten haben wir versucht alle relevanten Informationen zu unseren konsularischen Dienstleistungen übersichtlich zusammenzufassen. Falls es dennoch Unklarheiten gibt, bzw. Sie Informationen nicht finden konnten, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular dieser Webseite.
Kontakt via E-Mail
Hier finden Sie Informationen und Hinweise zur Beantragung biometrischer Reisepässe für Erwachsene und Minderjährige. Des weiteren haben wir aufgelistet, welche Dokumente zur Antragstellung notwendig sind.
Passangelegenheiten
Seit Januar 2013 können auch in der Botschaft Pretoria und im Generalkonsulat Kapstadt Personalausweise (ePA) beantragt werden. Bitte informieren Sie sich bereits vor der Antragstellung über die Funktionalitäten des neuen Personalausweises.
Elektronischer Personalausweis
Zum 1. Januar 2000 ist das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft getreten, das das bis dahin geltende "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" (RuStAG) vom 1. Januar 1914 grundlegend erneuert hat. Jedoch hat auch dieses Gesetz im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren, die im Folgenden umrisshaft dargestellt werden. Bitte lesen Sie sowohl die Abschnitte zu den Erwerbs- als auch den Verlustgründen.
Staatsangehörigkeit
Planen Sie in Südafrika zu heiraten, wollen Sie die Geburt Ihres Kindes registrieren oder müssen Sie in Erbschaftsangelegenheiten Unterlagen einholen? Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu diesen Punkten und anderen Familienangelegenheiten.
Familienangelegenheiten
Wird von Ihnen eine Unterschriftsbeglaubigung oder eine notarielle Beurkundung gefordert, benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Lebensbescheinigung? Hier finden Sie Informationen zum Service der Konsularabteilung.
Schriftstücke/ Beglaubigungen
Hier finden Sie eine Aufstellung unserer konsularischen Dienstleistungen und nützlicher, allgemeiner Informationen. Zusätzlich haben wir Listen von deutschsprachigen Anwälten, Übersetzern und Ärzten erstellt.
Konsularische Dienstleistungen
Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Verfolgte im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, die sich zwangsweise in einem Ghetto im nationalsozialistischen Einflussgebiet aufhielten und während dieser Zeit ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis arbeiteten, können eine einmalige Leistung in Höhe von 2.000 Euro beantragen, wenn sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen.
Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit [pdf, 49.1k]