Konsularische Dienstleistungen und allgemeine Informationen

Hier finden Sie eine Aufstellung unserer konsularischen Dienstleistungen und nützlicher, allgemeiner Informationen. Zusätzlich haben wir Listen von deutschsprachigen Anwälten, Übersetzern und Ärzten erstellt.

Weitere konsularische Dienstleistungen der Botschaft

  • Mehrwertsteuer-Rückerstattung

    Mehrwertsteuer Bild vergrößern Mehrwertsteuer (© picture alliance / dpa Themendie) In den Preisen deutscher Waren sind 19% Mehrwertsteuer (MWST) enthalten. Werden Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die MWST zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

    Was muss ich tun, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen?

    1. Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins aussereuropäische Ausland bestimmt ist. Ihm wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übertragen. In diesen Fällen erhalten Sie anstelle der Ausfuhrbescheinigung einen "Tax Free Shopping Check".

    2. Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres aussereuropäischen Wohnsitzes) sowie den erworbenen Waren den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Verbringung der Gegenstände vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss.

    3. Sollten Sie einen Tax Free Shopping Check erhalten haben, so werden Ihnen die Mehrwertsteuerauslagen in aller Regel direkt bei der Ausreise am Flughafen von der Tax Free Agentur in bar erstattet. Andere Abnehmerbescheinigungen sollten Sie nach Ausreise per Post an den Verkäufer schicken und ihn um Erstattung der Steuer bitten.

    Ausfuhrbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung

    Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausfuhrbestätigung durch ein deutsches Zollamt.

    Der Kunde muss also vorlegen:

    - die gekauften Waren
    - seinen Reisepass mit eingetragenem Wohnsitz in einem Land ausserhalb der Europäischen Union zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware
    - die Originalrechnungen mit Ausfuhrvordrucken oder Tax Free Shopping Checks

    Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für die Steuerbefreiung gilt, dass der Gegenstand vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat des Kaufs folgt, ausgeführt wird. Sollten die gekauften Waren der zuständigen deutschen Auslandsvertretung später vorgelegt werden, so muss zudem die fristgerechte Ausfuhr durch geeignete Unterlagen (z. B. Flugschein) glaubhaft gemacht werden.

    Die Gebühr für die Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen durch die deutsche Auslandsvertretung beträgt 20,- Euro für jede einzelne Rechnung, zahlbar per Kreditkarte oder zum aktuellen Wechselkurs in bar in ZAR.

  • Deutsche Führerscheine in Südafrika

    Die Anerkennung deutscher Führerscheine in Südafrika richtet sich nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 06.11.1968. Danach dürfen Inhaber deutscher nationaler wie internationaler Führerscheine grundsätzlich Fahrzeuge in Südafrika führen, solange sie nicht in Südafrika Daueraufenthalt (permanent residence) nehmen.

    EU-Führerschein Bild vergrößern EU-Führerschein (© Bundesdruckerei GmbH)

    Die deutschen nationalen Führerscheine sind jedoch lediglich in deutscher Sprache ausgestellt. Zudem bezeichnet vor allem der Führerschein nach aktuellem Scheckkartenformat die Fahrerlaubnisklassen in verklausulierter Form.

    Nach gängiger Praxis akzeptieren die südafrikanischen Behörden den nationalen deutschen Führerschein, wenn dieser von einer englischen Übersetzung durch eine deutsche Auslandsvertretung in Südafrika begleitet wird. Die deutschen Auslandsvertretungen fertigen Ihnen gerne eine solche Übersetzung inklusive Erläuterungen der Fahrerlaubnisklassen an. Bitte bringen Sie hierzu Ihren deutschen Führerschein und Ihren Reisepass mit. Die Übersetzung Ihres Führerscheins kostet eine Gebühr von EUR 21,-- und ist bei Antragstellung zum aktuellen Wechselkurs in ZAR entweder per Kreditkarte (nur in Pretoria möglich) oder in bar zu bezahlen.

    Sie haben Ihren deutschen Führerschein in Südafrika verloren?

    Wenn ihr deutscher Führerschein in Südafrika gestohlen oder verloren wurde, sollten Sie dies zunächst unverzüglich der südafrikanischen Polizei melden. Deutsche Führerscheine werden nur von innerdeutschen Behörden ausgestellt und müssen auch in Deutschland beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland.

    Weitere Informationen zur Ersatzausstellung (z.b. vorzulegender Unterlagen) können direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle erfragt werden.

  • Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

    Seit dem 1. November 2010 sind alle Personalausweisbehörden im Inland gesetzlich verpflichtet, deutschen Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Wohnsitz im Inland Personalausweise auszustellen.
      neuer Personalausweis Bild vergrößern neuer Personalausweis (© Bundesdruckerei GmbH)
    Ab dem 1. Januar 2013 werden die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden. Es gibt dann im Ausland Personalausweisbehörden. Bürgerinnen und Bürger können dann in Botschaften und Konsulaten rund um die Welt Personalausweise erhalten.

    Da das Personalausweisrecht derzeit noch in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegt, können Personalausweise nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind aber schon jetzt befugt, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.

    Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich bei einer Personalausweisbehörde
    im Inland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Inland ist hierfür nicht erforderlich. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. 

    Sie müssen Ihren Personalausweis also auch persönlich abholen bzw. eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.

    Künftig wird das neue Personalausweisgesetz (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis) erhebliche Verbesserungen und Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland mit sich bringen.

  • Beurkundung, Beglaubigung

    Beglaubigung Bild vergrößern Beglaubigung (© www.colourbox.com)

    Sie sollen vor einem Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung ein Dokument unterschreiben? Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen veranschaulichen, dass es im deutschen Recht grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Erstellung öffentlicher Urkunden gibt: Die Form der Unterschriftsbeglaubigung und die Form der notariellen Beurkundung. Bei beiden Formen erfolgt die Unterzeichnung eines Dokuments. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen fest, wann welche Form Anwendung findet.

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  • Polizeiliches Führungszeugnis

    Führungszeugnis Bild vergrößern Führungszeugnis (© picture alliance / dpa) Das Führungszeugnis ist persönlich bei der innerdeutschen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen. Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, erhält ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden.

    Ein polizeiliches Führungszeugnis dient im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit einer Person und wird in der Regel in ausländischen Visaverfahren oder zur Arbeitsaufnahme benötigt.

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  • Lebensbescheinigung für Rentenzwecke

    Eine Parkbank in der Sonne mit Senioren besetzt Bild vergrößern Eine Parkbank in der Sonne (© dpa/pa) Lebensbescheinigungen können vom Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung oder einem zugelassenen südafrikanischen Commissioner of Oaths bestätigt werden. Weitere mögliche Stellen bzw. Behörden sind auf dem Formular der Lebensbescheinigung benannt.

    In Südafrika lebende Bezieher deutscher Renten erhalten einmal im Jahr das Formular „Lebensbescheinigung“ zugesandt. Diese Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben und dann von einer Behörde bzw. Stelle bestätigen lassen.

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Allgemeine Informationen

  • Apostille, Personenstandsurkunden

    Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus Südafrika, z. B. eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde?

    Südafrikanische Personenstandsurkunden stellt Ihnen das südafrikanische Innenministerium Department of Home Affairs aus. Sofern Sie in Südafrika leben, können Sie sich direkt an Ihr örtliches Home Affairs Büro oder an dessen Zentrale in Pretoria wenden. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des 

    Department of Home Affairs

    Sofern Sie nicht in Südafrika leben, können Sie südafrikanische Personenstandsurkunden auch über die südafrikanischen Auslandsvertretungen bestellen. Die Webseite der Vertretungen Südafrikas in Deutschland:

    www.suedafrika.org

    Sie haben bereits die Urkunde, benötigen jedoch eine sog. Apostille?

    Dt_Siegel Bild vergrößern Deutsches Siegel (© Radium Images) Öffentliche Urkunden werden in der Regel lediglich in demjenigen Land anerkannt, dessen Behörden sie ausgestellt haben. Die Anerkennung südafrikanischer Personenstandsurkunden in Deutschland ist durch das Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II, S. 876) zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation geregelt. 

    Die Authentizität einer südafrikanischen Personenstandsurkunde erfolgt nach Art. 3 des Haager Übereinkommens durch das südafrikanische Außenministerium "Department of International Relations and Cooperation", indem es auf der Urkunde einem „Apostille“-Vermerk anbringt.

    Department of International Relations and Cooperation

    Postfachadresse
    Chief Directorate: Consular Services
    (Legalisation Section)
    Department of International Relations and Cooperation
    Private Bag X152
    Pretoria 0001

    Addresse
    Legalisation Section
    Room NE2A-G-094
    460 Soutpansberg Road
    Rietondale
    Pretoria

    Telefon: +27 (12) 351 1268/9

    Fax: +27 (12) 329 1752

    E-mail: dirco%27%gov%27%za,legalisation

    Webseite DIRCO

    Weitere Informationen zur Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden in Deutschland sowie deutscher öffentlicher Urkunden im Ausland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Hier finden Sie auch Hinweise, wo und wie Sie eine deutsche Apostille für den Gebrauch deutscher Personenstandsurkunden in Südafrika erhalten:

    Informationen des Auswärtigen Amts zur Apostille

    oder unter den

    Informationen des Auswärtigen Amts zu konsularischen Fragen

  • Ärzte, Anwälte, Übersetzer

    Die Deutschen Vertretungen haben für Sie Listen von Übersetzern (deutsch/englisch, englisch/deutsch), Ärzten, sowie auf das deutsche Recht spezialisierten Anwälten zusammengestellt. Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr für die Korrektheit der Angaben und die Qualität der Dienstleistung. Die Nennung der Anwälte, Übersetzer und Ärzte stellt keine Empfehlung dar. Kunden sind für alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Beauftragung der aufgeführten Dienstleister entstehen, selbst verantwortlich.

    Medizinische Versorgung
    Liste Kooperationsärzte / sonstige als fachkundig bekannte Ärzte in Johannesburg und Pretoria [pdf, 126,74k]
    Liste Kooperationsärzte/Krankenhäuser in Kapstadt [pdf, 88,81k]

    Deutschsprachige Anwälte
    Anwälte/Lawyers in Johannesburg, Pretoria, Kwazulu-Natal [pdf, 97,55k]
    Anwälte/Lawyers in Kapstadt/Cape Town [pdf, 176,47k]

    Übersetzer
    Übersetzer/Translators Johannesburg, Pretoria [pdf, 74,17k]
    Übersetzer/Translators in Kapstadt/Cape Town [pdf, 84,83k]

  • Melderecht in Deutschland

    Wer in Deutschland lebt, muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht):

    Jede in Deutschland lebende Person ist verpflichtet, sich bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach Einzug in die Wohnung anzumelden. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und führt zu einer Geldbuße.

    Abmeldung bei Umzug ins Ausland: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden.

    Wie bekomme ich eine Abmeldebescheinigung?

    Viele Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen stellen inzwischen nur noch auf besondere Anforderung Abmeldebescheinigungen aus. Diese können in aller Regel über die Website der jeweiligen Gemeinde oder per Fax angefordert werden. Gelegentlich ist dies sogar telefonisch möglich. Die Anschriften, Telefon- und Faxnummern finden Sie im Internet: Geben Sie bei der Suchmaschine, z.B. Google, den Namen des Ortes und den Begriff „Einwohnermeldeamt“ oder „Stadt-„ bzw. „Kreis-„ bzw. „Gemeindeverwaltung“ ein. Falls Sie keinen Zugang zum Internet haben, nutzen Sie bitte die internationale Telefonauskunft.

    Wozu brauche ich eine Abmeldebescheinigung?


    Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, brauchen Sie die Abmeldebescheinigung u. a. zur Vorlage bei den deutschen Auslandsvertretungen im Ausland, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern können. Sind Sie in Deutschland noch gemeldet, müssen Sie sich für einen neuen Reisepass zunächst an Ihre inländische Passbehörde wenden.
    Falls deutsche Auslandsvertretungen als nicht zuständige Behörden in einer Passangelegenheit für Sie tätig werden, fallen erheblich höhere Gebühren an und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die innerdeutsche zuständige Behörde die Auslandsvertretung zum Tätigwerden erst ermächtigen muss.

    Was muss ich hinsichtlich meines melderechtlichen Status in Deutschland
    bedenken?

    Aus der melderechtlichen Situation ergeben sich viele rechtliche Konsequenzen.
    Im Einzelfall kann es vorkommen, dass eine inländische Meldebehörde nicht auf einer vorgeschriebenen Abmeldung besteht und Sie weiter im Inland gemeldet bleiben.

    Hier einige wichtige Beispiele für die Auswirkungen:

    Bin ich NICHT gemeldet,
    kann ich im Reisepass den ausländischen Wohnort eintragen lassen. Sobald dies geschehen ist, erhalte ich bei Einkäufen in Deutschland unter Umständen die Mehrwertsteuer zurück, falls ich den Gegenstand mit ins Ausland nehme und ihn am Flughafen dem Zöllner mit dem Kassenzettel (Ausfuhrkassenzettel/Tax Cheque) vorführe (d. h. ich muss ihn ins Handgepäck nehmen!)
    ist die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk ich wohne, für meine Passangelegenheiten zuständig und ich erhalte dort einen neuen Reisepass
    kann ich kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen. Eine amtliche Zulassung ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden.
    so bin ich nicht mehr im Wählerverzeichnis für Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europaparlamentswahlen eingetragen. Auf kommunaler Ebene verliere ich das Wahlrecht, für alle anderen Wahlen muss ich jeweils etwa 6 Monate vor dem Wahltermin den Antrag auf Wiederaufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

    Bin ich gemeldet,
    kann ich zwar einen neuen Reisepass bei der deutschen Botschaft, bzw. dem Generalkonsulat, in dessen Amtsbezirk ich wohne, erhalten, zahle jedoch dafür eine erhöhte Gebühr.
    so unterliege ich der Kirchensteuerpflicht.
    können mir gerichtliche Schreiben oder behördliche Dokumente an meine deutsche Adresse zugestellt werden. Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn die Dokumente dort eintreffen. Es ist mein Problem, falls ich sie nicht oder verspätet erhalte.
    so sind die Behörden des Wohnortes in allen Bereichen der kommunalen Ebene für mich zuständig. Komme ich aus dem Ausland zurück und bin nicht gemeldet, muss ich mich erst anmelden, bis ich Leistungen auf kommunaler Ebene beanspruchen kann.
    unterliege ich nach wie vor der Wehrpflicht. Melde ich mich ins Ausland ab und wird ein entsprechender Antrag genehmigt, so ruht die Wehrpflicht, d.h. ich kann in Friedenszeiten nicht zum Wehrdienst herangezogen werden.
    so bleibt mein Familienbuch- falls ich verheiratet bin- beim Standesamt des Wohnsitzes. Melde ich mich ab, wandert dieses Buch zum Standesamt I in Berlin.

  • Wahlen in Deutschland

    Wahl zum Bundestag und Direktwahl zum Europäischen Parlament

    Bild vergrößern (© picture-alliance/ dpa) Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können sowohl an Direktwahlen zum Europäischen Parlament als auch an Wahlen zum Deutschen Bundestag teilnehmen.

    Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der neuen Bundesländer) eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.

    Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahlwahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen. Dadurch können zukünftig mehr Auslandsdeutsche an den Wahlen teilnehmen.

    Zur Teilnahme an den Wahlen müssen jedoch alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen zunächst die Eintragung in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
     
    Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters:

    www.bundeswahlleiter.de

  • Personen- und Anschriftenermittlung

    In Südafrika gibt es kein wie in Deutschland übliches polizeiliches Meldesystem. Alle Anschriften- und Personenermittlungen sind daher sehr schwierig, in vielen Fällen, wenn keine weiteren Angaben vorliegen, sogar unmöglich. Die deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika können Ihnen, von den nachfolgenden Hinweisen einmal abgesehen, leider nicht behilflich sein, Personen in Südafrika zu lokalisieren.

    Ermittlungsmöglichkeiten
    a.) Sie können ein Auskunfts- und Detektivbüro mit den Nachforschungen beauftragen, was jedoch für Sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Hinweise auf verschiedene Auskunfts- und Detektivbüros in Südafrika finden Sie im Internet.
    b.) Sie können eine kostenpflichtige Suchanzeige in hiesigen Zeitungen veröffentlichen. Die deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika nennen Ihnen auf Nachfrage gerne entsprechende Anschriften.
    c.) Im Internet finden Sie auf den nachfolgend Seiten Telefonbucheintragungen in Südafrika (White und Yellow Pages):

    http://phonebook.yellowpages.co.za/
    www.yellowpages.co.za

    Die südafrikanischen Einwanderungsbehörden erteilen über Anschriften und Aufenthalte keine Auskünfte an Dritte, auch nicht an die deutschen Auslandsvertretungen in Südafrika.

Konsularische Dienstleistungen und allgemeine Informationen

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