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Mehrwertsteuer
(© picture alliance / dpa Themendie)
In den Preisen deutscher Waren sind 19% Mehrwertsteuer (MWST) enthalten. Werden Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union erworben und exportiert, so kann die MWST zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
Was muss ich tun, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen?
1. Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins aussereuropäische Ausland bestimmt ist. Ihm wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung dem Tax Free Shopping Service übertragen. In diesen Fällen erhalten Sie anstelle der Ausfuhrbescheinigung einen "Tax Free Shopping Check".
2. Bei der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland müssen diese Vordrucke zusammen mit Ihrem Reisepass (als Nachweis Ihres aussereuropäischen Wohnsitzes) sowie den erworbenen Waren den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Verbringung der Gegenstände vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss.
3. Sollten Sie einen Tax Free Shopping Check erhalten haben, so werden Ihnen die Mehrwertsteuerauslagen in aller Regel direkt bei der Ausreise am Flughafen von der Tax Free Agentur in bar erstattet. Andere Abnehmerbescheinigungen sollten Sie nach Ausreise per Post an den Verkäufer schicken und ihn um Erstattung der Steuer bitten.
Ausfuhrbescheinigung durch eine deutsche Auslandsvertretung
Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen Zollamt bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausfuhrbestätigung durch ein deutsches Zollamt.
Der Kunde muss also vorlegen:
- die gekauften Waren
- seinen Reisepass mit eingetragenem Wohnsitz in einem Land ausserhalb der Europäischen Union zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware
- die Originalrechnungen mit Ausfuhrvordrucken oder Tax Free Shopping Checks
Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für die Steuerbefreiung gilt, dass der Gegenstand vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat des Kaufs folgt, ausgeführt wird. Sollten die gekauften Waren der zuständigen deutschen Auslandsvertretung später vorgelegt werden, so muss zudem die fristgerechte Ausfuhr durch geeignete Unterlagen (z. B. Flugschein) glaubhaft gemacht werden.
Die Gebühr für die Erteilung von Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen durch die deutsche Auslandsvertretung beträgt 20,- Euro für jede einzelne Rechnung, zahlbar per Kreditkarte oder zum aktuellen Wechselkurs in bar in ZAR.