Lebensbescheinigung für Rentenzwecke
In Südafrika lebende Bezieher deutscher Renten erhalten einmal im Jahr das Formular „Lebensbescheinigung“ zugesandt. Diese Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben und dann von einer Behörde bzw. Stelle bestätigen lassen.
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(© picture-alliance/dpa)
Lebensbescheinigungen können vom Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung oder einem zugelassenen südafrikanischen Commissioner of Oaths bestätigt werden. Weitere mögliche Stellen bzw. Behörden sind auf dem Formular der Lebensbescheinigung benannt.
Bei der Bestätigung durch die deutsche Auslandsvertretung muss sich der Rentner durch seinen Reisepass und sein südafrikanisches ID-Buch ausweisen.
Sollte der Rentner die Lebensbescheinigung nicht eigenhändig unterschreiben können, weil er zum Beispiel krankheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage ist, wenden Sie sich bitte als Angehöriger oder Bekannter an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger um mit diesem abstimmen, wie weiter vorzugehen ist.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Lebensbescheinigung fristgerecht an den deutschen Rententräger zurücksenden.
Änderungen Ihrer Postanschrift
Auch sollten Sie darauf achten, dass Ihr Rentenversicherungsträger stets Ihre aktuelle Adresse hat. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, können Sie die Änderung Ihrem Rentenversicherungsträger direkt mitteilen oder einfach auf den Link zur Deutschen Post klicken. Veraltete Adressen und zu spät eingereichte Lebensbescheinigungen können dazu führen, dass Ihre Rentenzahlungen eingestellt werden.
Änderungsmitteilungen online über die Deutsche Post