Polizeiliches Führungszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis dient im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit einer Person und wird in der Regel in ausländischen Visaverfahren oder zur Arbeitsaufnahme benötigt.

Das Führungszeugnis ist persönlich bei der innerdeutschen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen. Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, erhält ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz. Dem Antrag ist entweder

  • eine von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigte und von Ihnen unterschriebene Kopie Ihres gültigen Reisepasses beizufügen, die per Dienstsiegel mit dem Antrag verbunden werden muss (Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung beträgt 5,--),
  • oder (falls die Antragstellung eilbedürftig ist und Sie den Antrag per Fax übermitteln wollen) Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung durch die Auslandsvertretung beträgt 15,- Euro.

Die Gebühr ist mit Kreditkarte (nur möglich in Pretoria) oder zum aktuellen Wechselkurs in ZAR in bar zu bezahlen.

Ihren von der Auslandsvertretung beglaubigten Antrag schicken Sie anschließend selbst direkt an das:

Ihren von der Auslandsvertretung beglaubigten Antrag schicken Sie anschließend selbst direkt an das:

Bundesamt für Justiz

- Bundeszentralregister –

Sachgebiet IV21/IR

53094 Bonn

Germany

Zum Gebrauch Ihres polizeilichen Führungszeugnisses in Südafrika benötigen Sie in aller Regel auch eine Apostille, also eine Echtheitsbescheinigung für das Zeugnis. Bitte teilen Sie dies dem Bundeszentralregister gleich mit.

Bitte beachten Sie, dass das Bundeszentralregister eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung und Zusendung des Führungszeugnisses erhebt. Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Häufig gestellte Fragen (Bundesamt für Justiz)

Führungszeugnis

Antrag Polizeiliches Führungszeugnis