Beurkundung der Geburt eines in Südafrika geborenen deutschen Kindes in einem deutschen Geburtenregister

Im Interesse in Südafrika geborener Kinder deutscher Staatsangehöriger empfiehlt es sich, die Geburt des Kindes in einem deutschen Geburtenregister nachtragen zu lassen. Für die Beurkundung der Geburt ist in aller Regel das deutsche Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich ein oder beide Elternteile ihren innerdeutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Anderenfalls ist das Standesamts I in Berlin zuständig.

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Die Geburtsanzeige kann auch gerne über die nächste deutsche Auslandsvertretung erfolgen. Eine Frist für die Registrierung der Geburt in Deutschland besteht grundsätzlich nicht, sie sollte jedoch möglichst kurz nach Geburt des Kindes erfolgen. Sofern Mutter und Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, ist in aller Regel auch die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich.

Wenn Sie die Geburtsanzeige für Ihr Kind über die Botschaft Pretoria einreichen möchten, bitte wir Sie um vorherige Vereinbarung eines Termins unter 012-4278977. 

Sofern eine Namenserklärung abzugeben ist oder Sie auch gleichzeitig einen Reisepaß bzw einen Kinderpaß beantragen möchten, müssen beide Elternteile gemeinsam zur Abgabe der Geburtsanzeige in die Botschaft kommen. Anderenfalls ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil den Termin wahrnimmt.

Bitte füllen Sie den anhängenden Vordruck für eine Geburtsanzeige vollständig aus und bringen die folgenden Unterlagen im Original sowie in zwei einfachen Fotokopien mit. Wir weisen daraufhin, dass für alle Anträge die südafrikanischen Personenstandsurkunden in der ungekürzten ("unabriged") Form benötigt werden.

  • Geburtsurkunde des Kindes (unabridged)
  • Geburtsurkunden der Eltern (unabridged)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern (hier Pass/Staatsangehörigkeitsausweis)
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern (unabridged)
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung
  • ggf. Sterbeurkunde des Elternteils
  • ggf. Scheidungsurteil des Elternteils
  • ggf. Namenserklärung/Namensbescheinigung

Im Einzelfall können auch weitere Urkunden erforderlich sein. Die Kopien werden in der Botschaft für Sie beglaubigt, die Originale erhalten Sie direkt zurück.

Die Gebühren für die Beurkundung der Geburt und die Ausstellung beantragter Geburtsurkunden werden je nach Bundesland festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Das Standesamt I in Berlin wird voraussichtlich folgende Gebühren erheben:

Die Gebühr für die Eintragung im Geburtenregister beträgt 60,- €. Dieser Betrag erhöht sich um 20,- €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Die Gebühren betragen zur Zeit für eine Geburtsurkunde 10,- €, für jede weitere und gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde 5,- €. Die Beurkundung erfolgt nur nach Vorkasse, die Antragsteller erhalten dafür nach Antragstellung eine entsprechende Benachrichtigung mit den erforderlichen Kontodaten.

Bei der Botschaft fallen Gebühren, zahlbar in bar zum aktuellen Wechselkurs in ZAR oder per Kreditkarte (nur Master und Visa), für die Beglaubigung der Fotokopien der Unterlagen (10,- € ) und gegebenenfalls für die Beglaubigung der Unterschriften (20,- €) an, sofern eine Namenserklärung notwenig sein sollte (25,- €)

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit beim Standesamtes I in Berlin bis zu 2 Jahren betragen kann.

Geburtsanzeige

Antrag auf Beurkundung der Geburt