Eheschließung in Südafrika, deutsches Ehefähigkeitszeugnis

Grundsätzlich gilt, dass auch im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland wirksam sind, sofern die für den Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Hochzeit Bild vergrößern Hochzeit (© www.colourbox.com) Die südafrikanischen Eheschließungsvoraussetzungen sind im Marriage Act, No. 25 of 1961 geregelt. Eheschließungen dürfen von lizensierten Standesbeamten (oft sind dies Kirchenämter) oder in den örtlichen Büros des Innenministeriums (Department of Home Affairs) geschlossen werden. 

Bei der Eheschließung müssen die Eheschließenden sowie zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Eheschließenden, die Trauzeugen und der Standesbeamte müssen nach der Eheschließung durch Unterschrift vor Ort die Ehe bestätigen, woraufhin der Standesbeamte den Eheschließenden eine gekürzte Heiratsurkunde (abbridged marriage certificate - ACHTUNG: im deutschen Rechtskreis nicht als Heiratsurkunde anerkannt!) ausstellt.

Nach erfolgter Trauung wird der Standesbeamte die Registrierung der Eheschließung an das Innenministerium leiten. Erst danach stellt das Innenministerium eine vollständige, im deutschen Rechtskreis anerkannte Heiratsurkunde ("unabbridged marriage certificate") aus. Die regelmäßige Bearbeitungszeit im Innenministerium beträgt 6 bis 8 Wochen.

Bei der Eheschließung müssen die Eheschließenden dem Standesbeamten folgende Dokumente vorlegen:

  • Südafrikanische Staatsangehörige: ihren Personalausweis (ID-Buch)
  • Ausländer: ihren Reisepass
  • Beide Trauzeugen (Mindestalter 16, keine südafrikanische Staatsangehörigkeit erforderlich): ID-Buch bzw. Reisepass
  • Deutsche Staatsangehörige: ein vom Standesamt ihres (letzten) inländischen Wohnsitz ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis, in aller Regel versehen mit einer deutschen Apostille
  • Geschiedene: das Scheidungsurteil
  • Verwitwete: die Sterbeurkunde des verschiedenen Ehegatten
  • Minderjährige (Personen unter 21, die noch nicht zuvor verheiratet gewesen sind): die schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

Weitere Informationen zu den südafrikanischen Eheschließungsvoraussetzungen finden sich unter

www.home-affairs.gov.za

Eheschließung in Südafrika

Antrag für deutsches Ehefähigkeitszeugnis