Wenn Sie seit dem 01.01.2000 freiwillig in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband der südafrikanischen Armee eingetreten sind, und dabei keine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von diesem Ministerium bezeichneten Stelle hatten, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Unter "Eintritt in Streitkräfte" ist die Erlangung eines Status als Soldat zu verstehen (Indizien: militärischer Rang, Dienst mit der Waffe, Unterstellung unter militärischen Befehl).
Wenn Sie beabsichtigen, in die südafrikanischen Streitkräfte einzutreten, sollten Sie vorher diese Zustimmung einholen. Es reicht aber nicht aus, den beabsichtigten oder bevorstehenden Eintritt in die südafrikanische Armee gegenüber Ihrer zuständigen Auslandsvertretung oder dem Bundesministerium der Verteidigung anzuzeigen. Sie müssen mit dem Eintritt abwarten, bis Ihnen die Zustimmung vorliegt.
Ihren Antrag auf Zustimmung richten Sie bitte an das für Sie zuständige Kreiswehrersatzamt.
Folgende Unterlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen |
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- schriftlicher Antrag (sofern von den deutschen Wehrersatzbehörden vergeben: Angabe der Personenkennziffer), der Antrag sollte ggf. auch Angaben zur Dauer des Aufenthalts im anderen Land enthalten |
- Nachweis der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit (insoweit reichen beglaubigte Kopien der Pässe, bei ausländischen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen) |
- Einstellungszusage der ausländischen Wehrersatzbehörde in deutscher Übersetzung |
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Übersicht der Anschriften der Kreiswehrersatzämter in Deutschland
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