Reisepässe für deutsche Staatsangehörige

Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Fingerabdruck für neuen Pass Bild vergrößern Fingerabdruck für neuen Pass (© dpa/picture-alliance, Arno Burgi) Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.

Kindern unter 12 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann an Stelle eines biometrischen Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Ab 1.11.2007 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe 6 Jahre. Der Kinderreisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die USA. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, ab dem 12. Lebensjahr ist ein biometrischer Reisepass zu führen.

Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden.

Reisepass

Passantrag für Erwachsene

Hier finden Sie Informationen zum Antragsverfahren für einen biometrischen Reisepass. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch und beachten Sie auch die beschriebenen Fallgruppen.

Reisehinweise für Minderjährige

Passantrag für Minderjährige

Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre. Für Kinder wird grundsätzlich ein biometrischer Pass ausgestellt. Hierfür müssen Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres ihre Fingerabdrücke abgeben.

Unterschrift

Wohnortänderung im Reisepass

Um den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen, ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich, sofern eine Vollmacht und ein vom Passinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter unterschriebenes Antragsformular vorgelegt wird.

Passangelegenheiten

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Pass- und Konsularstelle Pretoria

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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Kinderreisepass der BRD

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

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Die folgenden Gebühren sind bar in Rand (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) bei Antragstellung zu entrichten. Sie können ebenfalls mit Ihrer Kreditkarte zahlen. In diesem Fall wird das Kreditkartenkonto mit dem fälligen Betrag in Euro belastet.