Reisepässe für deutsche Staatsangehörige
Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
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Fingerabdruck für neuen Pass
(© dpa/picture-alliance, Arno Burgi)
Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.
Kindern unter 12 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann an Stelle eines biometrischen Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Ab 1.11.2007 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe 6 Jahre. Der Kinderreisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die USA. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, ab dem 12. Lebensjahr ist ein biometrischer Reisepass zu führen.
Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden.