Passantrag für Minderjährige
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Reisendes Kind
(© www.colourbox.com)
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre. Für Kinder wird grundsätzlich ein biometrischer Pass ausgestellt. Hierfür müssen Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres ihre Fingerabdrücke abgeben.
Für Kinder unter 12 Jahren kann auf Wunsch der Eltern ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, ab dem 12. Lebensjahr ist ein biometrischer Reisepass zu führen. Alle Kinder müssen zur Passbeantragung persönlich erscheinen. Falls Sie für Ihr Kind den ersten Pass beantragen, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein.
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie vorzulegen.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
Das Antragsformular ist von beiden Eltern zu unterschreiben. Sollten Sie allein sorgeberechtigt sein ("sole guardianship"), legen Sie bitte einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vor. Sollte einem Elternteil die persönliche Anwesenheit bei der Beantragung nicht möglich sein, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses für das Kind vorgelegt werden. Die Unterschrift muss von einer deutschen Behörde beglaubigt sein.
Formular Zustimmung gesetzlichen Vertreter / consent form parents/guardian [pdf, 123.08k]
- vollständig ausgefülltes Zusatzblatt für Passanträge Minderjähriger
- 1 Passbild (bei Vollendung des 6. Lebensjahres biometrietauglich) Informationen zu biometrischen Passfotos [pdf, 564.96k]
- Geburtsurkunde (südafrikanisch: “Unabridged Birth Certificate“ oder “Full Birth Certificate“)
- bisheriger Pass/Kinderausweis
- deutsche Reisepässe der Eltern / eines Elternteils
- südafrikanisches ID-book oder Aufenthaltserlaubnis (temporary oder permanent residence permit) der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: „Unabridged Marriage Certificate“)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
- ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und südafrikanische Einbürgerungsurkunde
Sollte der/die Minderjährige oder ihre/seine Eltern folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen er/sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:
- Staatsangehörigkeitsausweise (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist)
- frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
- Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992) oder Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
- Einbürgerungsurkunden
Achtung:
Ob weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Fallgruppen auf der Seite
"Passantrag für Erwachsene". Hierbei ist ausschlaggebend welche Unterlagen das die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnde Elternteil vorlegen müsste, wäre es selbst Antragssteller.
Zusätzlich können im Einzelfall allerdings noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Herstellungsdauer beträgt sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie den Passantrag für Ihr Kind ca. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit. Sollten Ihr Kind aus zwingenden Gründen (Nachweise, z.B. Flugbuchung, ärztliche Bescheinigung erforderlich) kurzfristig einen Pass benötigen, kann dem Kind ggf. ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, falls gleichzeitig der reguläre Pass beantragt wird.