Passantrag für Erwachsene
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie mit jeweils einer einfachen Kopievorzulegen. Bitte beachten Sie auch die Fallgruppen am Ende dieser Seite.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
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- 1 Passbild (biometrietauglich)
Informationen zu biometrischen Passfotos [pdf, 564,96k]
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- bisheriger Pass
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- südafrikanisches ID-book oder Aufenthaltserlaubnis (temporary oder permanent residence permit)
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- Geburtsurkunde (südafrikanisch: “Unabridged Birth Certificate“ oder “Full Birth Certificate“)
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- Heiratsurkunde (südafrikanisch: „Unabridged Marriage Certificate“), falls sich durch die Eheschließung der Familienname geändert hat oder die Änderung gewünscht ist
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- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
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- Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
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- ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und südafrikanische Einbürgerungsurkunde
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Falls Sie Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sind (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist), reichen Sie ihn bitte bei Antragstellung ein.
Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:
- Staatsangehörigkeitsausweise (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist.)
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- frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
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- Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992) oder Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
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- Einbürgerungsurkunden
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Die Herstellungsdauer für den Pass beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag ca. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Passes. Sollten Sie aus zwingenden Gründen (Nachweise, z.B. Flugbuchung, ärztliche Bescheinigung, erforderlich) kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ggf. ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, falls gleichzeitig der reguläre Pass beantragt wird.
Achtung:
Ob weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen, können Sie der nachfolgenden Fallgruppe, die auf Sie zutrifft, entnehmen. Darüberhinaus können im Einzelfall allerdings noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Fallgruppen
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Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Südafrikanisches ID-Buch, das nach Ausstellung Ihres letzten (aktuellen) deutschen Reisepasses ausgestellt worden sein muss, ansonsten Bescheinigung des Department of Home Affairs über den Nichterwerb der südafrikanischen Staatsangehörigkeit
(Antragsformular: BI 529)
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2. Sollten Sie die südafrikanische Staatsangehörigkeit durch automatische Einbürgerung gemäß Section 11 A des südafrikanischen Staatsangehörigkeitsrechts erworben haben, legen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung des Department of Home Affairs (Antragsformular: BI 529) vor. In diesem Fall akzeptieren wir auch südafrikanische ID-Bücher, die vor ihrem aktuellen deutschen Reisepass ausgestellt worden sind.
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Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
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2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
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3. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der deutsche Elternteil die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat.
(Antragsformular: BI 529)
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4.Sollte der deutsche Elternteil die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des/der AntragstellerIn erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.
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Achtung:
Die Unterlagen unter 3. und 4. sind grundsätzlich nicht erforderlich, wenn für den Elternteil ein Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt werden kann, der nach der Geburt des/der Antragsteller/in ausgestellt wurde.
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Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Geburtsurkunde des Vaters
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2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
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3. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der Vater die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat.
(Antragsformular: BI 529)
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4. Sollte der Vater die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des/der AntragstellerIn erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.
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Achtung:
Die Unterlagen unter 3. und 4. sind grundsätzlich nicht erforderlich, wenn für den Vater ein Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt werden kann, der nach der Geburt des/der Antragsteller/in ausgestellt wurde.
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Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
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Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Geburtsurkunde des Großvaters
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2. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
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3. südafrikanische “unabridged birth certificate“ oder “full birth certificate“ des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteils
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4. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “unabridged marriage certificate“)
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5. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der Großvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat.
(Antragsformular: BI 529)
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6. Sollte der Großvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteils erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.
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Achtung:
Die Unterlagen unter 5. und 6. sind nicht erforderlich, wenn für den Großvater oder den die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteil ein Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt werden kann, der nach der Geburt Elternteils bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin ausgestellt wurde.
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Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Geburtsurkunde des Urgroßvaters
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2. Heiratsurkunde der Urgroßeltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
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3. Geburtsurkunde des Großvaters (südafrikanische “unabridged birth certificate“ oder “full birth certificate“)
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4. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
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5. südafrikanische “unabridged birth certificate“ oder “full birth certificate“ des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteils
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6. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “unabridged marriage certificate“)
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7. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der Urgroßvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat.
(Antragsformular: BI 529)
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8. Sollte der Urgroßvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Großelternteils erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.
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Achtung:
Sollte für einen der Vorfahren ein Staatsangehörigkeitsausweis vorliegen, dann wird der Sachverhalt so behandelt, als wäre dieser Vorfahre in Deutschland geboren. Gehen Sie dann bitte zur entsprechenden Fallgruppe. (z.B. Zwar ist der Urgroßvater in Deutschland geboren, aber der Vater besitzt einen Staatsangehörigkeitsausweis, dann gehen Sie auf die entsprechende Fallgruppe „Vater außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren“. Es reicht dann aus, die dort aufgezählten Unterlagen vorzulegen, natürlich zusammen mit dem Staatsangehörigkeitsausweis.