Passantrag für Erwachsene

Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie mit jeweils einer einfachen Kopievorzulegen. Bitte beachten Sie auch die Fallgruppen am Ende dieser Seite.

- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- 1 Passbild (biometrietauglich) Informationen zu biometrischen Passfotos [pdf, 564,96k]
- bisheriger Pass
- südafrikanisches ID-book oder Aufenthaltserlaubnis (temporary oder permanent residence permit)
- Geburtsurkunde (südafrikanisch: “Unabridged Birth Certificate“ oder “Full Birth Certificate“)
- Heiratsurkunde (südafrikanisch: „Unabridged Marriage Certificate“), falls sich durch die Eheschließung der Familienname geändert hat oder die Änderung gewünscht ist
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung
- Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist
- ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde bzw. deutsche Beibehaltungsgenehmigung und südafrikanische Einbürgerungsurkunde

Falls Sie Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sind (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist), reichen Sie ihn bitte bei Antragstellung ein.

Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:

- Staatsangehörigkeitsausweise (selbst, wenn das Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist.)
- frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
- Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992) oder Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
- Einbürgerungsurkunden

Die Herstellungsdauer für den Pass beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag ca. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Passes. Sollten Sie aus zwingenden Gründen (Nachweise, z.B. Flugbuchung, ärztliche Bescheinigung, erforderlich) kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ggf. ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, falls gleichzeitig der reguläre Pass beantragt wird.

Achtung:
Ob weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen, können Sie der nachfolgenden Fallgruppe, die auf Sie zutrifft, entnehmen. Darüberhinaus können im Einzelfall allerdings noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fallgruppen

  • Antragsteller/Antragstellerin nicht in Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren

    Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Südafrikanisches ID-Buch, das nach Ausstellung Ihres letzten (aktuellen) deutschen Reisepasses ausgestellt worden sein muss, ansonsten Bescheinigung des Department of Home Affairs über den Nichterwerb der südafrikanischen Staatsangehörigkeit (Antragsformular: BI 529)
    2. Sollten Sie die südafrikanische Staatsangehörigkeit durch automatische Einbürgerung gemäß Section 11 A des südafrikanischen Staatsangehörigkeitsrechts erworben haben, legen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung des Department of Home Affairs (Antragsformular: BI 529) vor. In diesem Fall akzeptieren wir auch südafrikanische ID-Bücher, die vor ihrem aktuellen deutschen Reisepass ausgestellt worden sind.

  • Antragsteller/Antragstellerin, der/die nach dem 1.1.1975 in Südafrika geboren wurde, aber dessen/deren Elternteil, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, außerhalb Südafrikas (z.B. in Deutschland) geboren ist

    Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Geburtsurkunde des deutschen Elternteils
    2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
    3. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der deutsche Elternteil die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat. (Antragsformular: BI 529)
    4.Sollte der deutsche Elternteil die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des/der AntragstellerIn erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.

    Achtung:
    Die Unterlagen unter 3. und 4. sind grundsätzlich nicht erforderlich, wenn für den Elternteil ein Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt werden kann, der nach der Geburt des/der Antragsteller/in ausgestellt wurde.

  • Antragsteller/in, der/die vor dem 1.1.1975 in Südafrika ehelich geboren wurde, aber dessen/deren Vater, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren ist

    Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Geburtsurkunde des Vaters
    2. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
    3. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der Vater die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat. (Antragsformular: BI 529)
    4. Sollte der Vater die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des/der AntragstellerIn erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.

    Achtung:
    Die Unterlagen unter 3. und 4. sind grundsätzlich nicht erforderlich, wenn für den Vater ein Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt werden kann, der nach der Geburt des/der Antragsteller/in ausgestellt wurde.

  • Antragsteller/in, die vor dem 1.1.1975 in Südafrika ehelich geboren wurde, aber dessen/deren Mutter, von der die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren ist

    Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung

  • Antragsteller/in dessen/deren Großvater, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren ist

    Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Geburtsurkunde des Großvaters
    2. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
    3. südafrikanische “unabridged birth certificate“ oder “full birth certificate“ des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteils
    4. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “unabridged marriage certificate“)
    5. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der Großvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat. (Antragsformular: BI 529)
    6. Sollte der Großvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteils erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.

    Achtung:
    Die Unterlagen unter 5. und 6. sind nicht erforderlich, wenn für den Großvater oder den die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteil ein Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt werden kann, der nach der Geburt  Elternteils bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin ausgestellt wurde.

  • Antragsteller/in dessen/deren Urgroßvater, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren ist

    Zusätzlich zu den oben angebenen Dokumenten, benötigen wir folgende Unterlagen:

    1. Geburtsurkunde des Urgroßvaters
    2. Heiratsurkunde der Urgroßeltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
    3. Geburtsurkunde des Großvaters (südafrikanische “unabridged birth certificate“ oder “full birth certificate“)
    4. Heiratsurkunde der Großeltern (südafrikanisch: “Unabridged marriage certificate“)
    5. südafrikanische “unabridged birth certificate“ oder “full birth certificate“ des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Elternteils
    6. Heiratsurkunde der Eltern (südafrikanisch: “unabridged marriage certificate“)
    7. ggf. Nachweis des Department of Home Affairs, dass der Urgroßvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit weder beantragt noch erworben hat. (Antragsformular: BI 529)
    8. Sollte der Urgroßvater die südafrikanische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben, muss durch südafrikanische Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden, dass die Einbürgerung nach der Geburt des die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelnden Großelternteils erfolgte, oder dass die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) vor der Einbürgerung vorlag.

    Achtung:
    Sollte für einen der Vorfahren ein Staatsangehörigkeitsausweis vorliegen, dann wird der Sachverhalt so behandelt, als wäre dieser Vorfahre in Deutschland geboren. Gehen Sie dann bitte zur entsprechenden Fallgruppe. (z.B. Zwar ist der Urgroßvater in Deutschland geboren, aber der Vater besitzt einen Staatsangehörigkeitsausweis, dann gehen Sie auf die entsprechende Fallgruppe „Vater außerhalb von Südafrika (z.B. in Deutschland) geboren“. Es reicht dann aus, die dort aufgezählten Unterlagen vorzulegen, natürlich zusammen mit dem Staatsangehörigkeitsausweis.

Passantrag für Erwachsene

Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten

Pass- und Konsularstelle Pretoria

  • Bitte beachten Sie, dass die Pass- und Konsularstelle am 17. und 28.Mai 2012, geschlossen bleibt.

PASSSTELLE

Online-Terminbuchung Passantrag (kostenfrei)

Schalterstunden für Antragssteller (nur mit Terminvereinbarung)

Montag - Freitag

08:00-12:00

Abholzeiten für Pässe (ohne Terminvereinbarung)

Montag - Freitag

11:00-12:00

Telefonische Auskunftserteilung

Montag - Donnerstag

13:00-15:00

Telefon

+27 (0)12 427 8976

+27 (0)12 427 8978

Rezeption

Schalterstunden für konsularische Anliegen (keine Pass- und Visaanträge):

Kein Termin erforderlich für:

- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

- Führerscheinübersetzung

- Lebensbescheinigung

Termin erforderlich für:

- Geburtsanzeigen

- Namenserklärungen

- sonstige Personenstands- angelegenheiten (z.B. Adoption, Scheidung)

- Beurkundungen (z.B. Erbscheinverhandlung, Vaterschaftsanerkennung)

Montag - Freitag

10:00-12:00

Auskunft via Telefon und E-Mail 

Montag - Donnerstag

08:00-10:00 und 13:00-16:00

Freitag

08:00-10:00

Telefon

+27 (0)12 427 8977

Kontakt via E-Mail

Feiertage 2012

Comment

Leider gibt es keine Kundenparkplätze auf dem Gelände der Konsular- und Visastelle. Für Besucher mit Behinderung, können wir einen Parkplatz in den Nähe organisieren.

Anschrift

1267 Pretorius Street "Hadefields Office Park", Hatfield, Pretoria 0083

Wegbeschreibung

Telefon
+27 (0)12 427 8977

Pass- und Konsularstelle Kapstadt

  • Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat am 17. und 28. Mai geschlossen ist.

PASSSTELLE

Öffnungszeiten für Antragssteller
Montag - Freitag

 09:00 - 12:00

Wegbeschreibung

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nur Montag - Donnerstag

14:00 - 16:00
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Fax
+27 (0)21 405 3010

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Freitag
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22 Riebeek Street
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P.O. Box 4273

Cape Town, 8000

Foto-Mustertafel

Biometrisches Passfoto

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen. Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten.

Passgebühren

Südafrikanischer Rand

Die folgenden Gebühren sind bar in Rand (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) bei Antragstellung zu entrichten. Sie können ebenfalls mit Ihrer Kreditkarte zahlen. In diesem Fall wird das Kreditkartenkonto mit dem fälligen Betrag in Euro belastet.