Nützliche Hinweise zur Reisevorbereitung
Was Sie vor Ihrer Reise nach Südafrika beachten sollten
Klima | Die Jahreszeiten der südlichen Hemisphäre sind denjenigen der Nördlichen genau entgegengesetzt. Die Sommertage sind heiß, tagsüber bis zu 35°C, die Nachttemperaturen fallen selten unter 15°C. Im Winter steigen die Temperaturen im ganzen Land zur Mittagszeit bis auf 15-25°C; nach Sonnenuntergang können sie rapide fallen, auch bis unter den Gefrierpunkt und darüber hinaus. Juni und Juli sind die kältesten Monate des Jahres. In Kapstadt kann es regnerisch und kühl sein, in vielen anderen Städten können die Temperaturen nachts bis an den Gefrierpunkt sinken. |
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Einreise- und Impfbestimmungen | Für deutsche Staatsangehörige wird bei der Einreise ein Touristenvisum für 90 Tage ausgestellt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass noch mindestens 30 Tage nach Ihrer Abreise aus Südafrika gültig sein und mindestens zwei komplett freie Seiten für die Eintragungen der südafrikanischen Behörden enthalten muss. Bei Einreise aus Gelbfiebergebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Bei fehlendem Nachweis wird die Einreise verweigert. |
Zollbestimmungen | Bei Ihrer Einreise nach Südafrika haben Sie am Flughafen die Wahl zwischen einem grünen Durchgang für zollfreie Ware und einem roten Durchgang für meldepflichtige Waren. Zollfreie Waren sind Ihre persönlichen Sachen, sowie neue und gebrauchte Güter bis 3000 Rand (ca. 300 Euro). Des weiteren dürfen Sie pro Person folgende Waren limitiert einführen:
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Zusätzliche, niedrig besteuerte Waren, wie beispielsweise Waren aus „duty-free“ Märkten, können bis zu einem Wert von 12 000 Rand (ca. 1200 Euro), eingeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass die oben genannten Mengen nicht überschritten werden und dass der Gesamtwert aller eingeführten Waren 15 000 Rand (ca. 1500 Euro) nicht übersteigt.
Bargeld muss bei der Einreise deklariert werden, damit bei einer eventuellen Wiederausfuhr keine Probleme entstehen. Die Einfuhr von lokaler Währung, sowie Gold ist beschränkt auf 5.000,- Rand (ca. 500 Euro).
Des Weiteren sind Feuerwaffen, Güter zu kommerziellen Zwecken, sowie Güter, die durch Dritte transportiert werden, zu deklarieren. Der Besitz von und der Handel mit ungeschliffenen Diamanten ist strafbar. Bei der Ausfuhr von Tierartefakten gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen (u.a. Verbot der Ausfuhr von Elfenbein, Nashornprodukten und bestimmten Fellen).
Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten direkt am Zoll nach.
Südafrika trat 1975 der „ATA“ Konvention bei, nach dessen Bestimmungen es ausländischen Personen und Firmen temporär möglich ist professionelles Gerät einzuführen. Für berufliche Reisende, wie z.B.: Journalisten, etc. empfiehlt sich also, um Komplikationen mit den örtlichen Zollbehörden zu vermeiden, ihr professionelles Gerät anzumelden.
Für die hier veröffentlichten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.